

Allgemeine Bestimmungen zum Beratungs- und Unterstützungsvertrag
1. Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern
1.1 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf den gesondert im einzelnen aufgeführten Gebieten beraten und unterstützen.
1.2 Soweit zwischen den Vertragspartnern im Einzelfallnichts anderes vereinbart ist, ist der Ort der Leistungserbringung der Dienstsitz des Mitarbeiters des Auftragnehmers.
1.3 Auf Wunsch des Auftraggebers erbringt der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen auch indessen Räumen. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers treten auch in diesen Fällen in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber.
1.4 Ist ein Mitarbeiter wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen vom Auftraggeber nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert, die Leistungen zu erbringen, wird der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers versuchen, einen anderen geeigneten Mitarbeiter bereitzustellen. Im Übrigen kann der Auftragnehmer einen Mitarbeiter jederzeit durcheinen anderen geeigneten Mitarbeiter ersetzen.
1.5 Jeder Vertragspartner nennt dem anderen einen sachkundigen Mitarbeiter, der zur Durchführung dieser Vereinbarung erforderliche Auskünfte erteilen und Entscheidungen entweder treffen oder herbeiführen kann.
1.6 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, stellt der Auftraggeber die für die Durchführung der Vereinbarung erforderliche Rechenzeit auf einergeeigneten Kommunikations- oder Datenverarbeitungsanlage zur Verfügung.
2. Vergütung
2.1 Soweit zwischen den Vertragspartnern im Einzelfallnichts anderes vereinbart ist, berechnet der Auftragnehmer die Vergütung nach Aufwand an Arbeitszeit, Reise- und Wartezeit zu den bei ihm jeweils gültigen Listenpreisen. Mit den Verrechnungssätzen sind Tagegelder abgegolten. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen Einsatzberichtes. Die Preise werden fällig unverzüglich nach Erhalt der jeweiligen Rechnung. Bei längerfristigen Leistungen erstellt der Auftragnehmer wöchentlich nachträglich Rechnungen.
2.2 Dem Auftragnehmer steht keine Vergütung für die Fehlzeiten seiner Mitarbeiter zu, die durch Krankheit, Urlaub oder sonstige vom Auftraggeber nicht zu vertretende Umstände verursacht sind.
2.3 Bei Verrechnung der Leistung nach Stunden- oder Tagessätzen werden begonnene Manntage zum vollen Satz berechnet. Für Leistungen, die außerhalb der beim Auftragnehmer üblichen Arbeitszeit zu erbringen sind, gelten besondere Sätze.
2.4 Der Auftraggeber erstattet Nebenkosten, z.B. für notwendige Reisen und etwa notwendige auswärtige Übernachtungen. Zu erstatten sind für
- PKW
der beim Auftragnehmerjeweils gültige Listenpreis / km(0,50 Euro) - Bahn
1. Klasse (beiSchlafwagenbenutzungDoppelbett) - Flugzeug
Business Class - Übernachtungen
der beim Auftragnehmer jeweils gültige Pauschalpreisfür Übernachtungen (95,- Euro). Falls die tatsächlichen Übernachtungskosten diese Pauschale überschreiten, wird der Mehrbetrag zusätzlich erstattet. - Die Umsatzsteuer für Reisekosten und -pauschalen wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
3. Rechte an den Arbeitsergebnissen, Haftung, Geheimhaltung
3.1. Alle Rechte an den vom Auftragnehmer nach dieser Vereinbarung erstellten Arbeitsergebnissen stehen ausschließlich dem Auftraggeber zu. Der Auftragnehmer bleibt jedoch zur Mitbenutzung und zur sonst beliebigen Verwendung seiner Ideen, Konzepte, Erfahrungen, Tools, Programmentwicklungsbausteinen und Techniken berechtigt, die bei der Erbringung der Leistung verwandt oder entwickelt wurden.
3.2. Der Auftragnehmer haftet für einen von ihm zu vertretenden Personenschaden bis zu einem Betrag von Euro 500.000,- je Schadenereignis und ersetzt bei einem von ihm zu vertretenden Sachschaden den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zueinem Betrag von Euro 250.000,- je Schadenereignis.
Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen.
3.3. Weitergehende als die in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen, und Daten- oder Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit nicht z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und auf die Höhe der Gesamtvertragsvergütung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
3.4. Der Auftragnehmer wird die bearbeiteten Aufgaben sowie alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihm im Zusammenhang mir dieser Vereinbarung bekannt und die ihm als vertraulich bezeichnet werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln, es sei denn, die Aufgaben, Informationen und Unterlagen sind bereits auf andere Weiseallgemein bekannt geworden. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen. Der Auftragnehmer wird den einzusetzenden Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.
4. Nebenabreden, Gerichtsstand
4.1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
4.2. Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist.







